ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand April 2024)
Andreas.Brauns@miquako.de, Friedrichsgaber Weg 10b, 22848 Norderstedt
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Die vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Andreas Brauns (nachfolgend 'Anbieter') und dem Kunden (nachfolgend 'Mieter' bei Vermietungen oder 'Kunde' bei sonstigen Geschäften), die als Verbraucher oder als Unternehmer die Vermietung von Kameradrohnen, Baustellenkameras und sonstige beweglichen Sachen sowie unsere Fotodienstleistungen in Anspruch nehmen, es sei denn, nachfolgend ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
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(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters/Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Mieter im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
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(3) Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten diese AGB auch als Rahmenvereinbarung für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass sie erneut einbezogen werden müssen.
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(4) Individuelle Abreden, die zwischen dem Anbieter und dem Mieter/Kunden getroffen werden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgeblich. Mündliche Absprachen erlangen erst mit schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.
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(5) Alle rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Anbieter oder einem Dritten abzugeben hat, insbesondere Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen, Fristsetzungen oder Minderungsanzeigen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dazu zählen Übermittlungen per Briefpost, Fax oder E-Mail. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln an der Legitimation des Erklärenden bleiben von dieser Regelung unberührt und folgen den gesetzlichen Anforderungen.
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(6) Verweise auf gesetzliche Regelungen dienen der Klarheit und verstehen sich als Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie implizieren, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften auch ohne solche Verweise Geltung besitzen, soweit sie nicht in diesen AGB durch ausdrückliche Bestimmungen modifiziert oder ausdrücklich ausgenommen sind.
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§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung von Bildaufzeichnungsgeräten für die Luftbildfotografie (Kameradrohne) und Baustellendokumentation (Baustellenkamera) sowie das dazugehörige Zubehör nachfolgend allgemein als “Mietgegenstand” bezeichnet.
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(2) Die Anfrage des Kunden zur Buchung eines Mietgegenstandes stellt ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Mietvertrages dar, unter Anerkennung der hier vorliegenden Vertragsbedingungen.
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(3) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Kataloge, Prospekte, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten und technische Dokumentationen sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
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(4) Die Annahme des Angebots des Mieters durch den Anbieter erfolgt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Angebots. Eine Auftragsbestätigung kann in schriftlicher Form oder elektronisch, beispielsweise per E-Mail oder Fax, erfolgen.
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(5) Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Mieters kann entweder schriftlich erklärt werden (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Vorauszahlung des vollständigen Mietpreises für die gesamte Mietdauer oder, bei längeren Mietzeiten, zumindest den Mietpreis für den ersten Mietmonat, inklusive aller im Mietpreis enthaltenen Gebühren und der ausgewiesenen Kaution, per Banküberweisung oder PayPal-Zahlung an den Anbieter. Der Eingang der Zahlung für den ersten Mietmonat gilt als Mindestanforderung für das Zustandekommen des Mietvertrags bei Mietverhältnissen, die über einen Monat hinausgehen. Alle Angebote des Anbieters sind bis zur Bestätigung gemäß Ziffer 2.4 als unverbindlich anzusehen.
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(6) Die Abwicklung der Bestellung sowie die Übermittlung aller für den Vertragsabschluss relevanten Informationen erfolgen per E-Mail. Der Kunde ist verantwortlich für die Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse und für die Überprüfung der eigenen E-Mail-Kontoeinstellungen, einschließlich des SPAM-Filters, um sicherzustellen, dass alle Kommunikationen im Rahmen des Bestellvorgangs empfangen werden können.
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(7) Sofern der Mieter den Kauf eines zuvor gemieteten Gegenstandes wünscht, erstellt der Anbieter nach Eingang einer schriftlichen Anfrage des Mieters und bei Verfügbarkeit ein individuelles Kaufangebot. Für das Zustandekommen eines Kaufvertrages ist die schriftliche Annahme des Kaufangebotes durch den Mieter und die Begleichung des Kaufpreises innerhalb von fünf Werktagen erforderlich.
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§ 3 ÜBERGABE DES MIETGEGENSTANDES, VERZUG
(1) Der Anbieter hat den Mietgegenstand in Betriebsfähigem Zustand zur Abholung bereitzustellen oder, sofern Vereinbart, zum Versand zu bringen. Der Versand des Mietgegenstandes erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Der Anbieter kann auf schriftliche Anfrage des Mieters Angebote für den Versand außerhalb Deutschlands erstellen.
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(2) Der Mietgegenstand wird dem Kunden, wenn möglich, bereits vor dem vereinbarten Mietbeginn zur Verfügung gestellt, spätestens jedoch am ersten Werktag des Mietzeitraums.
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(3) Sollte der Mietgegenstand aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. verspätete Rückgabe durch den Vormieter oder Beschädigung), nicht rechtzeitig lieferbar sein, wird der Kunde unverzüglich informiert. In solchen Fällen bemüht sich der Anbieter um die Bereitstellung eines gleichwertigen oder besseren Ersatzprodukts. Sollte kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden können, hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, und erhält bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
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(4) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und Betriebsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Erhalt des Mietgegenstandes schriftlich anzuzeigen.
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(5) Normale Abnutzungserscheinungen, die nicht die Funktionalität des Mietgegenstandes beeinträchtigen, sind von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Sollten vor Versand bereits Abnutzungsspuren vorhanden sein, wird der Anbieter dies dokumentieren und den Kunden darüber in Kenntnis setzen.
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(6) Der Mieter verpflichtet sich, sein Identität bei der Übernahme des Mietgegenstandes durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments zur Identitätsprüfung (z.B. gültiger Reisepass) gegenüber dem Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen nachzuweisen.
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(7) Sollte der Anbieter die Bereitstellung des Mietgegenstandes nicht fristgerecht erfüllen und sich somit im Verzug befinden, steht dem Mieter das Recht zu, eine angemessene Entschädigung zu fordern, sofern ein Schaden durch den Verzug entstanden ist. Diese Entschädigung ist bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters auf maximal den Betrag des doppelten Tagesmietpreises pro verspäteten Tag begrenzt, wobei der Mieter nachweisen muss, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt, es sei denn, sie werden durch andere Abschnitte dieser Geschäftsbedingungen explizit ausgeschlossen oder begrenzt.
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(8) Der Vermieter oder von ihm Beauftragte haben jederzeit das Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen, wobei hierbei die Interessen des Mieters angemessen zu berücksichtigen sind.
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§ 4 NUTZUNG DES MIETGEGENSTANDES
(1) Der Miegegenstand wird vom Anbieter dem Mieter für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Nutzung überlassen. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nicht möglich.
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(2) Der Mieter einer Kameradrohne verpflichtet sich, vor der Inbetriebnahme der Mietgegenstandes sich über die ortsspezifischen Drohnenflugbestimmungen und gültigen Gesetzesvorschriften zu informieren und diese einzuhalten, um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten.
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(3) Der Anbieter überlässt dem Mieter den Mietgegenstand ausschließlich zum vom Hersteller vorgesehenen Nutzungszweck. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für gesetzeswidrige Einsätze des Mietgegenstandes während der Mietdauer. Bei einem Schadensfall, der aus einer rechtswidrigen Handlung resultiert, haftet der Mieter für alle resultierenden Schäden und Kosten.
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(4) Es ist dem Mieter nicht gestattet, Veränderungen an dem Mietgegenstand vorzunehmen oder diesen zweckentfremdet zu nutzen.
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(5) Die Steuerung der gemieteten Kameradrohne ist ausschließlich dem im Mietvertrag eingetragenen Drohnenpiloten gestattet.
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(6) Die Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte zur Nutzung oder zur Untervermietung ist untersagt.
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(7) Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine einmal erteilte Zustimmung zur Nutzung der Mietsache zu widerrufen, insbesondere wenn der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, Dritte belästigt oder den Mietgegenstand beschädigt.
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(8) Der Mieter erhält bei Anmietung notwendige Informationen zum sachgerechten Umgang mit dem Mietgegenstand per E-Mail, die sorgfältig zu beachten sind.
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(9) Der Mieter ist verantwortlich für die sichere Aufbewahrung des Mietgegenstandes, insbesondere zum Schutz vor Witterung, Diebstahl und Verlust.
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(10) Der Mieter ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über etwaige Schäden oder Mängel an dem Mietgegenstand zu informieren. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für den Ausfall des Mietgegenstandes während der Mietzeit oder verpflichtet, einen während der Mietdauer entstandenen Mangel zu beheben. Der Anbieter haftet nicht für Folgeschäden, die auf Seiten des Kunden entstehen.
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(11) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Mietgegenstand hat der Mieter den Anbieter unverzüglich schriftlich (vorab telefonisch) zu benachrichtigen und ihm alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten und den Dritten hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.
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(12) Der Zeitaufwand für Wartungs- und Pflegearbeiten während der Mietzeit, die durch den Mieter durchgeführt werden, wird zur Mietzeit gerechnet. Ausgenommen von der Anrechnung ist der Zeitaufwand für Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter nicht zu vertreten hat.
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§ 5 RÜCKGABE DES MIETGEGENSTANDES
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ende der vereinbarten Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Die Rückgabe hat in der Originalverpackung und unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Übernahme vorhandenen Zubehörteile zu erfolgen.
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(2) Die Rücksendung des Mietgegenstandes muss am letzten Tag der Mietzeit bis spätestens 12:00 Uhr mittags erfolgen und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters. Die rechtzeitige Rückgabe wird durch den Eingangsstempel des vom Anbieter bestimmten Rücknahmeortes dokumentiert.
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(3) Kommt der Mieter der Rückgabepflicht nicht nach, berechnet der Anbieter eine Überziehungsgebühr je angefangenem Kalendertag des Verzugs. Diese entspricht dem zweifachen des vereinbarten täglichen Mietpreis und ist ab dem ersten Tag nach dem vereinbarten Rückgabedatum fällig.
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(4) Im Falle eines Kaufs des Mietgegenstandes nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer siebentägigen Frist zur Rückgabe, wird der Mietgegenstand zum Zeitwert, abzüglich der bereits geleisteten Mietzahlungen, berechnet und in Rechnung gestellt.
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(5) Sollte der Mieter die Gegenstände in einem verschmutzten oder beschädigten Zustand zurückgeben, so wird eine Pauschale für die notwendige Reinigung und Instandsetzung erhoben.
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(6) Der Anbieter prüft den Mietgegenstand unmittelbar nach Rückgabe auf Vollständigkeit und Zustand. Eventuelle Mängel oder Defekte werden dem Mieter umgehend mitgeteilt und entsprechend abgerechnet.
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§ 6 MIETZEIT UND VERLÄNGERUNG
(1) Die Mietzeit wird vertraglich vereinbart und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt und für den Fall, dass ein solcher nicht vereinbart ist, mit der Abholung oder Anlieferung des Mietgegenstandes.
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(2) Eine Verlängerung der Mietzeit über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinaus bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Verlängerungsanträge des Mieters müssen dem Anbieter spätestens eine Woche vor Ablauf der aktuellen Mietperiode schriftlich vorgelegt werden. Die Zustimmung des Anbieters zur Verlängerung erfolgt ausnahmslos schriftlich.
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(3) Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters zur Verlängerung ist jede weitere Nutzung des Mietgegenstandes unzulässig. Bei nicht fristgerechter Rückgabe des Mietgegenstandes, unabhängig von dessen Nutzung, wird eine Überziehungsgebühr fällig. Diese entspricht dem zweifachen des vereinbarten täglichen Mietpreises multipliziert mit der Anzahl der Tage der verzögerten Rückgabe. Der Mieter hat das Recht, durch geeignete Nachweise zu belegen, dass keine Nutzung des Mietgegenstandes nach Ablauf der Mietzeit stattgefunden hat. Dies kann zu einer Anpassung der Überziehungsgebühr führen. Die Pflicht zur fristgerechten Rückgabe des Mietgegenstandes bleibt hiervon unberührt.
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(4) Das auf die vertraglich vereinbarte Mietzeit abgeschlossene Mietverhältnis ist ordentlich nicht kündbar.
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§ 7 MONTAGE
(1) Sofern nicht anders vereinbart, liegt die Verantwortung für die Montage und Demontage der gemieteten Baustellenkameras oder sonstigen technischen Geräte ausschließlich beim Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, die Montage und Demontage gemäß den Herstellervorgaben und unter Beachtung aller relevanten Sicherheitsvorschriften durchzuführen.
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(2) Der Mieter stellt sicher, dass das Personal, welches die Montage und Demontage vornimmt, entsprechend qualifiziert und instruiert ist, um eine fachgerechte Durchführung zu gewährleisten.
(3) Der Anbieter stellt auf Wunsch und gegen Gebühr Montageanleitungen zur Verfügung und bietet technischen Support an, sofern dies im Mietvertrag explizit vereinbart wurde.
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(4) Jegliche Haftung für Schäden, die durch eine unsachgemäße Montage oder Demontage durch den Mieter oder dessen Beauftragte entstehen, wird vonseiten des Anbieters ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vonseiten des Anbieters gelieferten fehlerhaften Montageanleitung oder auf falschen Informationen im Rahmen des technischen Supports.
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(5) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Montage oder Demontage an der Mietsache selbst, dem Eigentum Dritter oder Personen entstehen.
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(6) Sollten vom Mieter während der Mietzeit Wartungs- oder Reparaturarbeiten erforderlich sein, die über die übliche Pflege und Instandhaltung hinausgehen, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Eventuelle Kosten hierfür trägt der Mieter.
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(7) Nach Beendigung der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Anbieter über den Zustand des Mietgegenstandes zu informieren, insbesondere über durchgeführte Montagearbeiten und eventuelle Veränderungen oder Beeinträchtigungen der Mietsache.
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§ 8 DIENSTLEISTUNG
(1) Dienstleistungen im Sinne unserer Angebote und Verträge sind Arbeitsergebnisse wie z. B. Bereitstellung von hochauflösenden Digitalfotos und Zeitrafferfilmen sowie Auswertungen, Planungsunterlagen, Programmmaterial einschließlich dazu gehöriger Dokumentation, Berichte, die dem Kunden gemäß dem vereinbarten Leitungsumfang in schriftlicher, maschinenlesbarer und/oder anderer Darstellungsform übergeben werden oder über einen zugriffsgeschützten Cloud-Dienst zum Download bereitgestellt werden.
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(2) Der Anbieter kann zur Erbringung von Leistungen auch Subunternehmer beauftragen.
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(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das vom Kunden überlassene Material daraufhin zu überprüfen, ob der Kunde gegenüber Dritten eine Frist einzuhalten hat.
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(4) Der Kunde kann – soweit im Leistungsumfang vorgesehen – Materialien Dritter zur Bearbeitung oder andere Umgestaltungen dem Anbieter übergeben. Der Kunde wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Materialien Dritter einer Bearbeitung sowie der Verwertung durch den Anbieter nicht entgegenstehen. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die aufgrund einer unberechtigten Übergabe zur Bearbeitung solcher Materialien entstehen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Anbieter oder deren Erfüllungsgehilfen vorliegt.
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(5) Die Leistungsbeschreibung einzelner Softwareprodukte ergibt sich aus den Produktbeschreibungen.
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(6) Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte, an allen vom Anbieter gemäß jeweiligem Vertrag zu Verfügung gestellten Materialien, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche Recht der einmaligen Nutzung. Der Kunde verpflichtet sich, solche Materialien über die einmalige Nutzung hinaus weder zu kopieren noch Dritten in irgendeiner Art und Weise zugänglich zu machen.
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§ 9 NUTZUNGSRECHT UND URHEBERRECHT VON BILDMATERIAL UND DOKUMENTEN
(1) Dem Anbieter steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
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(2) Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen (und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben). Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Verwendung in Social Media Kanälen gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
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(3) Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
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(4) Wir räumen dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von uns erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
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(5) Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist der Anbieter zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
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(6) Beim Anbieter verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
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(7) Auf Anfrage durch den Anbieter ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
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(8) Bei Veröffentlichungen wird der Kunde den Anbieter in branchenüblicher und vereinbarten Form als Urheber benennen. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
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(9) Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter.
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§ 10 PREISE, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
(1) Die angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder die mit dem Anbieter schriftlich vereinbarten Preise sind bindend. Diese Preise sind netto und gelten ab Versandstelle. Alle Versandkosten, einschließlich Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung gehen zu Lasten des Mieters. Die Preise und Nebenkosten berechnen sich nach der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste des Anbieters.
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(2) Sollten besondere Umstände Sonderlieferungen oder -abholungen durch den Anbieter notwendig machen, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Kunden zu tragen.
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(3) Der Anbieter ist als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG anerkannt und erhebt daher keine Umsatzsteuer, welche folglich auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird.
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(4) Der Mietpreis bezieht sich auf den Zeitraum, für den der Kunde die Mietgegenstände zur Verfügung gestellt bekommt, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
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(5) Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, hat der Mieter ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifen Gegenforderungen.
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§ 11 MIETVORAUSZAHLUNGEN, ZWISCHENABRECHNUNGEN, KAUTION
(1) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, angemessene Mietvorauszahlungen, Zwischenabrechnungen und eine an der Höhe des Sachwertes des Mietgegenstandes ausgerichtete Mietkaution zu verlangen.
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(2) Handelt es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer, so tritt er seine etwaigen Ansprüche gegen Dritte, für dessen Auftrag er den Mietgegenstand nutzt, in Höhe des Mietpreises an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an.
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(3) Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an uns zu leisten. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, gerät der Mieter spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedurfte. Ab Beginn des Verzuges ist der Mieter zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen, Rechtsverfolgungskosten) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.
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(4) Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Mieter noch offenstehenden Forderungen sofort fällig.
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(5) Hat der Mieter uns eine Kaution gestellt, so sind wir berechtigt, bei Beendigung des Mietvertrages mit den ihr aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüchen gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.
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§ 12 MÄNGEL UND HAFTUNG
(1) Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Anbieter in Textform anzuzeigen, wobei der Zugang beim Anbieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Anbieter zu. Dies gilt nicht, falls die Nicht- oder die Spätanzeige vom Mieter nicht zu vertreten ist.
(2) Der Mieter kann Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter nur in folgenden Fällen geltend machen:
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bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters;
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bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters;
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bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
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bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters berufen;
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falls der Anbieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen.
(3) Wenn der Mietgegenstand vom Mieter aus Gründen, die vom Anbieter zu vertretenden sind, wegen fehlerhafter oder unterlassener Ausführung von Beratungen sowie sonstigen Nebenverpflichtungen - vor oder nach Vertragsabschluss - nicht gemäß dem Mietvertrag benutzt werden kann, so gilt – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Mieters - Ziffer 12.2 dieser Bedingungen entsprechend.
(4) Im Falle einer Nichtabnahme des Mietgegenstandes durch den Mieter sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 20 % des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Der Mieter hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist, während wir ebenso berechtigt sind, einen höheren Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sollten uns tatsächlich größere Schäden entstanden sein.
§ 13 VERSICHERUNG, SELBSTBETEILIGUNG
(1) Der Anbieter schließt in der Regel eine Kaskoversicherung ab für Kameradrohnen größer einem Neuwert von 2000.-- netto. Nicht eingeschlossen in die Versicherung sind Diebstahl, Unterschlagung sowie Gewaltschaden. Dem Mietzins für die entsprechend als versichert gekennzeichneten (z. B. in Katalogangaben mit Stern, etc.) Kameradrohnen werden 8 % Versicherung hinzugerechnet. Nicht entsprechend als versichert gekennzeichnete Drohnen sind nicht versichert. Der Selbstbehalt bei Beschädigungen beträgt €160,-; bei Verlust des Fluggerätes €700,-.
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(2) Alle Kameradrohnen sind durch den Anbieter gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einem Selbstbehalt von maximal €500,- haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz erlischt bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden sowie bei Verstößen gegen geltende Gesetze und behördlichen Vorgaben den Flugbetrieb betreffend.
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(3) Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden bis zum Totalverlust zwischen der Entgegnnahme und Rückgabe des Mietgegenstandes. Diebstahl und Beschädigung müssen unverzüglich dem Anbieter angezeigt werden.
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(4) Im Schadensfall wird die Reparatur der Geräte von einem durch den Anbieter beauftragten Unternehmen durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
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(5) Für Schäden oder Verlust des Mietgegenstandes, die durch Dritte verursacht werden, ist es Aufgabe des Mieters, entsprechende Ansprüche geltend zu machen.
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§ 14 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Der Mieter ist verpflichtet, dem Anbieter jegliche gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen, die die vermieteten Produkte betreffen, unverzüglich mitzuteilen. Alle daraus resultierenden Kosten sowie entstandene Schäden trägt der Mieter.
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(2) Bei einem gesondert vereinbarten Kauf der vermieteten Ware durch den Mieter bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
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§ 15 VERTRAGSABSPRACHE
(1) Die Vertragskommunikation findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Der Mieter kann den Vertragstext nach Vertragsschluss in seinem Kundenkonto einsehen, sofern ein solches eingerichtet ist, oder erhält diesen per E-Mail. Die AGB können auf unserer Webseite unter dem Link https://www.miquako.de/agb aufgerufen, mit Hilfe des Internet Browsers ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden.
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§ 16 DATENSCHUTZ
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns höchste Priorität. Der Mieter bzw. der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Angebotserstellung, Vermietung und den angebotenen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgt.
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(2) Im Rahmen der Geschäftsanbahnung und -abwicklung erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten unserer Kunden, wie Namen, Anschrift, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung unserer Miet- und Fotografie-Dienstleistungen verwendet, einschließlich Kommunikation, Versand und Kundenservice. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere für Werbezwecke oder Newsletter, erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
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(3) Die Weitergabe personenbezogener Kundendaten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, beispielsweise an Versandunternehmen für die Lieferung der Waren. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich seine Zustimmung erteilt.
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(4) Bei der Verwendung der Baustellenkameras werden die von den Kameras aufgenommenen Fotos für den Kunden in einem Passwort geschützten Bereich unserer Webseite bzw. Cloud bereitgestellt. Für den Zugriff erhält der Kunde einen Web-Link. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Nutzung der bereitgestellten Inhalte außerhalb unserer Plattform. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltende Urheberrechts- und Datenschutzgesetze zu beachten und trägt die volle Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung und Weitergabe der Inhalte.
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(5) Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten und Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu bieten. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
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(6) Für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere umfassende Datenschutzerklärung, welche auf unserer Webseite unter www.miquako.de/datenschutz einsehbar ist. Dort finden Kunden detaillierte Informationen zu ihren Rechten und zur Verarbeitung ihrer Daten.
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§ 17 STREITBEILEGUNG
Für die Beilegung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag steht die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission zur Verfügung. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNG
(1) Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
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(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter bzw. Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
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(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war.
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Stand: April 2024 (v2.0)
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